Zum Inhalt springen
Verein Alaigal  Hilfe für Strassenkinder in Südindien

Testament, Nachlass

Wer über sein Lebensende hinaus Gutes bewirken will, kann den Verein Alaigal testamentarisch bedenken. Als gemeinnützige Organisation ist unser Verein grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit.

Legat
Mit einem Legat können Sie Alaigal einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Sache vermachen. Sie können für unsere Organisation auch einen Prozentanteil Ihres Nachlasses vorsehen. 

 

 

Jede testamentarische Zuwendung kommt ungeschmälert der Hilfe von Kindern in Südindien zugute, wie dies in den Statuten des Vereins Alaigal festgehalten ist.

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Auskünfte über unsere Arbeit und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.